USA-Einreisebestimmungen

Seit 2009 müssen visumsfrei Reisende nach den USA sich online über ESTA (internetgestütztes Einreisegenehmigungssystem) registrieren.

Nachstehend der Link zum ESTA-Formular für Individual-Reisende (d.h. für Reisende, die den Flug direkt bei einer Fluggesellschaft buchen).
https://esta.cbp.dhs.gov/esta ; auf "Deutsch" klicken, dann auf "Hilfe". Die Genehmigung durch die Behörden kann bis zu 72 Stunden dauern.

Achtung: Alle Angaben müssen exakt so lauten, wie sie im mitgeführten Dokument (Pass) stehen. Wer z.B. vergisst den zweiten Vornamen anzugeben, kann am Flughafen stehen gelassen oder am Zoll in den USA an der Einreise gehindet werden. 

TSA Update

Seit dem 28. August 2010 sind Fluggäste verpflichtet, 72 Stunden vor Abflug die Passagierdaten zur Sicherheitsüberprüfung an die US-Behörde TSA (TransportationSecurity Administration) zu übermitteln.

Canada - Einreisebestimmungen

Ab 15.03.2016 wird eine neue Einreiseregelung eTA (Electronic Travel Authorization) für Canada eingeführt.

Mit Wirkung ab 15. März 2016 tritt die neue Einreiseregelung eTA (Electronic Travel Authorization) in Kraft. Diese gilt für alle Reisende, denen bisher eine visumsfreie Einreise nach Kanada gestattet war. Dazu zählen unter anderem Deutsche, Österreicher und Schweizer.

Die Genehmigung wird elektronisch mit dem Reisepass verlinkt und ist bis zu fünf Jahre gültig oder bis zum Ablaufdatum des Reisepasses, je nachdem, was zuerst kommt.

Tipp: www.eda.admin.ch >"Vertretungen und Reisehinweise" liefert wichtige Informationen und Adressen zu Einreisebewilligungen für fast alle Länder.

eTA beantragen:
https://www.canada-eta.com/german.html

 

Übrige Tipps

Kurze Zusammenfassung: richtig packen...
(Ratschläge gelten für internationale Flüge und inner-amerikanische)

Ab 14. April 2005 wird die neue Sicherheitsrichtlinie, die das Mitführen von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen verbietet, in der Praxis durchgesetzt. Streichholzbriefchen sind weiterhin erlaubt bis zu einer Menge von 4 Briefchen. Streichhölzer, die überall anreissbar sind, sind nicht erlaubt. Die nationale Transportation Security Administration ist zuständig für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen in den USA und hat verschiedene Tipps und Richtlinien herausgegeben, wie man die Security Checks schnell und ohne Verzögerung absolvieren kann.

Spätestens seit Beginn 2003 gelten die strengen Gepäckkontrollen für alle US-Flughäfen. Ausser dass modernste Durchleuchtungsgeräte angeschafft wurden, werden Gepäckstücke, die irgendeine Frage ergeben, per Hand durchsucht. Ansonsten wird nun jedes Gepäckstück, ob aufgegeben oder Handgepäck, durchleuchtet. Reisende werden gebeten Gepäckstücke nicht mehr abzuschliessen. Fragwürdige Gepäckstücke würden in jedem Fall geöffnet oder aufgebrochen.

Für das Kofferpacken gilt allgemein: kein Essen oder Getränke (denken Sie daran, dass dieses Essen überprüft werden kann, also angefasst, geöffnet, getestet etc.); wenn möglich, Bücher und Zeitschriften nicht stapeln, sondern verteilen, damit sie nicht unnötig schwer zu erkennen sind.
Schuhe nach oben packen, da sie genauer angeschaut werden und somit nicht unnötig im Koffer 'gekramt' werden muss. Keine Filme ins aufgegebene Gepäck, da die neuen Durchleuchter ihnen schaden könnten, Geschenke nicht verpackt in Geschenkpapier einpacken, sonst muss dieses Papier extra entfernt werden und Sie müssen neu einpacken.
Persönliche Gegenstände in klare Plastikbeutel, damit sie bei Kontrollen nicht unbedingt angefasst werden müssen. Für alle Gepäckstücke gilt, dass sie nicht unnötig überpackt sein sollten (im Sinne, dass sich erst jemand auf den Koffer setzen muss, damit er zugeht). Bei möglicher Handdurchsuchung der Koffer würde so ein Stück u.U. schlecht wieder zugehen. Dies sind Ratschläge, keine Vorschriften. D.h., wenn man sie beherzigt, wird u.U. keine Notwendigkeit bestehen, das Gepäck zusätzlich per Hand zu durchsuchen. Der Reisende wird eine Handuntersuchung daran erkennen, dass ein Begleitzettel dem Koffer beiliegt.

keine Lebensmittel in aufgegebenem Gepäck und nicht "überpacken"

 Schuhe nach oben in den Koffer
 Persönliche Gegenstände in Klarsichtbeutel
 Bücher und Zeitschriften nicht gestapelt in den Koffer, sondern verteilen
 kein Film Material in den aufgegebenen Koffer
 Geschenke nicht eingepackt mitnehmen
 Scheren, Taschenmesser und andere scharfe Gegenstände nie ins
 Handgepäck.
 Feuerzeuge weder ins Handgepäck noch ins aufgegebene Gepäck.

Flüssigkeiten / Zahnpasta / Crèmes

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

·   Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml
   fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).

·    Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten,
   wieder verschliessbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit 
   max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.

·    Je ein Beutel pro Person.

·    Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können ausserhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Massgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

neue Regelung: Flüssigkeiten im Handgepäck ab 01.02.2014  

Durch eine neue Konrolltechnik gelten im Luftverkehr ab 01.02.2014 neue Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck. Neu dürfen flüssige Substanzen, die aus medizinischen oder diätischen Gründen benötigt werden, in beliebig grossen Behältern mitgeführt werden (Medikamente und Babynahrung). Zudem dürfen Duty-free-Flüssigkeiten aus Drittstaaten im Handgepäck mitgenommen werden. Dies galt bisher nur für Einkäufe aus der EU.

Seit 1. Januar 2014 erlaubt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) die eingeschränkte Nutzung elektronischer Geräte an Bord. Es ist empfehlenswert den genauen Sachverhalt mit der jeweiligen Fluggesellschaft zu klären.